elektronische Patientenakte...


... was wir davon halten

Per Gesetz sind Arztpraxen ab 1.7.21 verpflichtet, die technische Infrastruktur für die sogenannte elektronische Patientenakte vorzuhalten.

Die Elektronische Gesundheitsakte oder elektronische Patientenakte ist eine Datenbank, in der die Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten der Krankenversicherten sektor- und fallübergreifend, landesweit einheitlich gespeichert werden können.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Sie soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen.

Grundsätzlich halten wir es für sinnvoll, durch digitale Vernetzung dafür zu sorgen, dass Patientendaten schneller bei den jeweiligen Behandlern oder auch dem Patienten selbst zur Verfügung stehen. Kritisch sehen wir allerdings die zentrale Organisation dieser Vernetzung, die die Datensicherheit für die Patienten aus unserer Sicht nicht ausreichend sicherstellen kann. Für weitere Informationen können Sie sich folgendes Video ansehen.

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