elektronische Rezepte...


... ab sofort bei uns erhältlich

Ab 1.1.24 werden Rezepte für Versicherte gesetzlicher Krankenkassen ausschließlich in elektronischer Form erstellt.

Die Rezepte werden auf einem zentralen Server gespeichert. Sie gehen dann in eine Apotheke Ihrer Wahl und legen dort Ihre Krankenversicherungskarte vor. Über ein spezielles Kartenlesegerät können die Apotheker Einsicht in die für Sie elektronisch erstellten Rezepte nehmen und Ihnen die Medikamente aushändigen.

Einzige Voraussetzung: Sie müssen vor Inanspruchnahme der Erstellung von elektronischen Rezepten im jeweiligen Quartal einmal persönlich in unserer Praxis gewesen sein, damit wir Ihre Versicherungskarte einlesen können.


Wenn Ihre Versicherungskarte in dem jeweils aktuellen Quartal bei uns noch nicht eingelesen wurde, ist die elektronische Erstellung von Rezepten nicht möglich!

Also folgende Reihenfolge beachten:

  1. in die Praxis kommen, damit wir Ihre Versicherungskarte einlesen können.
  2. Dann die benötigten Medikamente auf dem gewohnten Weg bestellen.
  3. Am nächsten Werktag das Medikament in der Apotheke Ihrer Wahl abholen und nicht vergessen, hierzu Ihre Versicherungskarte mit sich zu führen.
Share by: