Praxisorganisation


Rezepte, Überweisungen

Ab 1.1.24 werden Rezepte für Versicherte gesetzlicher Krankenkassen ausschließlich in elektronischer Form erstellt.

Die Rezepte werden auf einem zentralen Server gespeichert. Sie gehen dann in eine Apotheke Ihrer Wahl und legen dort Ihre Krankenversicherungskarte vor. Über ein spezielles Kartenlesegerät können die Apotheker Einsicht in die für Sie elektronisch erstellten Rezepte nehmen und Ihnen die Medikamente aushändigen.

Einzige Voraussetzung: Sie müssen vor Inanspruchnahme der Erstellung von elektronischen Rezepten im jeweiligen Quartal einmal persönlich in unserer Praxis gewesen sein, damit wir Ihre Versicherungskarte einlesen können.


Wenn Ihre Versicherungskarte in dem jeweils aktuellen Quartal bei uns noch nicht eingelesen wurde, ist die elektronische Erstellung von Rezepten nicht möglich!


Also folgende Reihenfolge beachten:

  1. In die Praxis kommen, damit wir Ihre Versicherungskarte einlesen können.
  2. Dann die benötigten Medikamente bestellen (siehe unten).
  3. Am nächsten Werktag das Medikament in der Apotheke Ihrer Wahl abholen und nicht vergessen, hierzu Ihre Versicherungskarte mit sich zu führen.


Bestellmöglichkeiten für Wiederholungsrezepte (erst nach dem Einlesen der Versicherungskarte in unserer Praxis):

  1. Telefonische Bestellung unter der Telefonnummer (030) 609 865 11 (Sprachbox rund um die Uhr).
  2. Bestellung per E-Mail (kontakt@praxis-am-falkenplatz.de)
  3. Schriftliche Bestellung (z.B. Notizzettel in Briefkasten werfen oder an der Anmeldung abgeben).

Bitte in allen Fällen unbedingt  Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum angeben!


Bestellen Sie Ihre Wiederholungsrezepte bei uns ein bis zwei Werktage vor der gewünschten Einlösung in der Apotheke. Bestellungen, die ab Freitag Nachmittag und am Wochenende aufgegeben werden, können frühestens am darauffolgenden Montag-Nachmittag eingelöst werden.



Sie brauchen die bestellten Rezepte nicht mehr in der Praxis abzuholen, sondern holen sich Ihre Medikamente dann direkt in der Apotheke Ihrer Wahl.


Für die Fortsetzung einer Heilmittelbehandlung (z.B. Krankengymnastik, Massage) ist stets eine Kontrolluntersuchung beim Arzt erforderlich! Es handelt sich hier nicht um ein Wiederholungsrezept, sondern um eine Heilmittelverordnung, für die es entsprechende Vorschriften gibt.


Unsere medizinischen Fachangestellten sind angewiesen, keine Wiederholungsrezepte und Überweisungsscheine ohne vorherige Bestellung auszustellen und Bestellungen nicht unter der Telefonnummer der Anmeldung im persönlichen Gespräch entgegenzunehmen. Hiermit möchten wir dem Wunsch vieler Patienten nach weniger Wartezeit an der Anmeldung entsprechen.     


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